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Channel: Einstellungsuntersuchung – Daimler-Blog
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Stellungnahme und Gedanken zu Einstellungsuntersuchungen

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Liebe Blog-Teilnehmer,

ich muss zugeben, dass uns die negative Berichterstattung doch sehr überrascht hat. Allerdings verstehe ich dies vor dem Hintergrund der Diskussion über den Datenschutz, der in der Öffentlichkeit zu Recht momentan großen Raum einnimmt.

Nun liegt seit 6.11.2009 eine Stellungnahme des Innenministeriums Baden-Württemberg vor, die uns bescheinigt, dass unsere Vorgehensweise bei den Einstellungsuntersuchungen den datenschutzrechtlichen Erfordernissen entspricht und viele Unternehmen in ähnlicher Weise verfahren – im übrigen auch der Norddeutsche Rundfunk, dessen Mitarbeiter dieses Thema in die Öffentlichkeit gebracht haben.

Da das Ministerium eine grundsätzliche rechtliche Prüfung angekündigt hat, werden wir nach einer abschließenden Festlegung von Regeln für alle Arbeitgeber in Deutschland gegebenenfalls unsere Untersuchungspraxis anpassen und eine entsprechende Vereinbarung mit dem Gesamtbetriebsrat treffen.

Bis zu einer abschließenden Klärung werden wir Werksärzte die Einstelluntersuchungen einschließlich Laboruntersuchungen auf die konkreten Anforderungen des künftigen Einsatzes der jeweiligen Mitarbeiter beschränken und bei der Einstellung keine Untersuchungen zur Gesundheitsprävention durchführen.

Lassen Sie mich nun zu einigen Ihrer Fragen Stellung nehmen.

Ich betone nochmals, dass keinerlei Diagnosen – weder von Einstellungsuntersuchungen noch von allen anderen Behandlungen oder Untersuchungen beim Werksärztlichen Dienst – an Dritte weitergeleitet werden. Somit auch nicht an die Personalabteilung zum Vermerk in der Personalakte. Jeder Arzt, innerhalb oder außerhalb des betrieblichen Umfeldes, unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht und muss die strafrechtlichen Konsequenzen tragen, sollte er diese verletzen.

Eine häufige Frage betrifft die Untersuchung durch den Hausarzt. Unsere Werksärzte bei Daimler kennen die Anforderungen der Arbeitsplätze im Unternehmen. Nur sie können daher beurteilen, ob ein Bewerber für eine spezielle Tätigkeit geeignet ist oder nicht. Bereits in der Vergangenheit haben wir aber externe Befunde durch Haus- oder Fachärzte akzeptiert.

An dieser Stelle möchte ich erneut auf die Freiwilligkeit der Untersuchungen hinweisen. Eine Nichteinwilligung in die Blutuntersuchung war und ist kein Grund, den Bewerber deshalb abzulehnen. Bei speziellen Gefährdungen sind Einstellungsuntersuchungen jedoch gesetzlich vorgeschrieben – daran haben wir uns selbstverständlich gehalten und werden dies auch in Zukunft tun.

Befürchtungen, dass das Blut der Bewerber auch auf HIV-Infektionen, Schwangerschaften, genetische Anlagen etc. untersucht wird, kann ich gut verstehen. Dies ist jedoch nicht zulässig und daher nicht Bestandteil  von Einstellungsuntersuchungen. Jeder Mitarbeiter hat das Recht und die Möglichkeit, seine Patientenakte beim Werksärztlichen Dienst einzusehen und kann somit überprüfen, welche Werte ermittelt wurden.

Ich freue mich vor allem über die positiven Rückmeldungen in diesem Blog. Es ist schön zu hören, dass es doch einige Mitarbeiter gibt, die den Angeboten des Werksärztlichen Dienstes sehr positiv gegenüberstehen und für sich den persönlichen Nutzen für ihre eigene Gesundheit erkennen. Nicht nur bei Einstellungsuntersuchungen, sondern bei allen Leistungen der Werksärztlichen Dienste bei der Daimler AG.

Dr. Helmut Schmidt, Leiter des Bereichs Gesundheitsmanagement und Arbeitsschutz und Leitender Konzernarzt

Der Beitrag Stellungnahme und Gedanken zu Einstellungsuntersuchungen erschien zuerst auf Daimler-Blog.


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